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Junge Rechtsradikale im Strafverfahren – Juristische Bewertung und Erarbeitung von Empfehlungen für die Gestaltung und Umsetzung von Auflagen und Weisungen aus juristischer Sicht

Von Kristina Tonn.

Auszug:

Im Rahmen eines durch das Bundesministerium der Justiz geförderten Projektes „Möglichkeiten der Gestaltung von Auflagen und Weisungen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Jungerwachsene mit rechtsradikalen Bindungen“ wurden bundesweit 22 Interviews mit Verantwortlichen aus dem Justizbereich zu ihren Erfahrungen mit Auflagen und Weisungen bei jungen Rechtsradikalen im Jugendstrafrecht geführt.
Im folgenden Aufsatz werden zunächst die rechtlichen Vorgaben des Jugendstrafrechts zu Auflagen und Weisungen anhand aktueller Urteile und wissenschaftlicher Literatur erläutert und analysiert. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse der Interviews mit der wissenschaftlichen Auswertung zusammengeführt: Bietet das Jugendstrafrecht ausreichend Möglichkeiten, betroffene rechtsradikale Jugendliche zu deradikalisieren und so von erneuten Straftaten abzuhalten? Wenn nicht: Wie könnte und sollte das Gesetz ergänzt werden? Wo besteht darüber hinaus Verbesserungsbedarf?

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