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Die Unvereinbarkeit

Die Unvereinbarkeiten der AfD mit dem Grundgesetz und der fließende Übergang zum Rechtsextremismus

Von Simon Bucher.

„Das sind ja nicht alles Nazis“
„Sie sind rechts, aber nicht rechtsextrem“
„Wir wollen denen da oben einen Denkzettel verpassen“

Die Sätze, Ausreden und Rechtfertigungen, die es gibt, womit man legitimieren oder sich zumindest trösten möchte, nachdem man die AfD gewählt hat, reichen bis zu den kreativsten Denkmustern. Mit dieser Logik hat es die AfD geschafft, den Bundestag und sämtliche Landesparlamente, sowie das EU-Parlament zu beziehen. Neben diesen parlamentarischen Triumphzügen hat die Partei aber auch diverse Richtungswechsel vollzogen. Die Wechsel der Parteivorsitzenden gleichen Jahr für Jahr einer weiteren radikalen Häutung. So dass jetzt ranghohe politische Funktionäre mittlerweile offiziell als Rechtsextremisten bezeichnet werden dürfen.

Mit diesem Artikel möchte ich versuchen zu zeigen, wo die AfD längst nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar agiert und die Grenze zum Rechtsextremismus auf deutliche Art und Weise übertreten hat. Die jeweiligen Formulierungen zur Sache sind objektiv und fernab meiner subjektiven Wahrnehmung umschrieben. Lediglich im Anschluss eines jeden Punktes ist ein Resümee basierend auf meiner 4-jährigen Parteimitgliedschaft in der AfD zu entnehmen.

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Zur Person: Simon Bucher (24 Jahre, Restaurantfachmann) war der AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Straubing. Im März 2020 erklärte er seinen Austritt und begründetet diesen Schritt im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk, mit „rechtsextreme Tendenzen einzelner anderer Kandidaten der Stadtratsliste in Straubing“.


Äußerungen auf unserer Meinungsseite geben deren eigene Auffassungen wieder. Das Journal EXIT-Deutschland macht sich diese Ansichten nicht zu eigen.

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Foto: Fabian Wichmann