NPD – Verbotsverfahren 2016 – ein Medientagebuch. Anreise, oder warum ein Verbot keine Antwort ist
Auszug:
Es ist eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensbiografie. Ich sitze in einem Zug und fahre Richtung Karlsruhe. Nicht dass ich in den letzten Jahren nicht auch schon ab und an mal in Karlsruhe gewesen wäre. Der Besuch der Stadt ist also wirklich kein biografischer Rückschritt. Der Grund meines Besuches ist es, der mich zurückdenken lässt. Ab morgen wird vor dem Bundesverfassungsgericht über das Verbot der NPD verhandelt werden. Die Argumente der Antragsteller sind schon vor einigen Jahren auf weit über 200 Seiten an den obersten Gerichtshof gegangen. Im Kern möchte der Bundesrat belegen, dass die rechtsextremistische Partei in Teilen unseres Landes eine Atmosphäre der Angst schürt und damit das demokratische Leben stört. Das Bundesverfassungsgericht, das in Deutschland das einzige Organ ist, dass ein so scharfes Schwert wie ein Parteiverbot aussprechen kann, möchte sich nun in einem Anhörungsverfahren ein Bild darüber machen, wie stichhaltig die Argumentation der Antragsteller juristisch zu bewerten ist. Es wird ein juristisches Hauen und Stechen geben, so viel scheint schon jetzt klar zu sein. Bisher hat sich die NPD als „Streitgegenstand“ noch nicht auf eine Stellungnahme eingelassen. Das soll nun in den kommenden drei Tagen passieren. Rechtsanwalt Peter Richter, der als Verteidiger die NPD im Verfahren vertritt, hat schon im Vorfeld angekündigt, dass man so manchen „Knaller“ in der Hinterhand habe. Ob er zündet oder eher ein Rohrkrepierer sein wird, das werden die kommenden Tage zeigen.
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